Skip to main content

Offene Rechnungen – Fortsetzung

Habe ich bisher nicht auf die Rechnung und Mahnungen reagiert, konnte ich es mir heute doch nicht mehr verkneifen. So schrieb ich dem Herrn aus Eutin eine eMail zurück:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

ich kann es mir heute nicht verkneifen, Ihnen zu antworten.
So habe ich die vergangenen schriftlichen Mitteilungen eher als interessante Abwechslung in meiner Post empfunden.
Ihnen bleibt es natürlich frei, Ihre Anwälte zu beschäftigen. Für mich ist dann aber interessant, welche Gründe Ihre Anwälte anbringen, die mich dazu bringen sollten, Ihnen etwas zu bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schiller

Seine Antwort kam nur eine Stunde später. Kurz und knapp schrieb er:

.. haben Sie schon einmal etwas vom Urheberrecht gehört?
Mit – durchaus nicht – freundlichen Grüßen
XXXXXXX

Darauf hin fragte ich etwas genauer nach:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

von Urheberrecht habe ich schon etwas gehört. Nur in welchen Zusammenhang das Urheberrecht mit Ihnen steht, ist mir unklar.
Wo soll ich wann was von Ihnen veröffentlicht haben? Und stand bei der betreffenden Pressemitteilung, das sie kostenpflichtig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schiller

Die Antwort kam diesmal nach 15 Minuten noch schneller. Die Frage wo, wann und was ich von ihm veröffentlicht haben soll, lies er allerdings unbeantwortet.

Sehr geehrter Herr Schiller,
es gibt leider hinlänglich Schlitzohren, die glauben, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Offenbar zählen Sie auch dazu.
Wir haben Sie vor Beginn unserer „Zusammenarbeit“ darauf hingewiesen, dass wir für unsere Beiträge Honorar erwarten, soweit Sie dazu in der Lage sind. Da Ihr Internet-Portal viel Werbung veröffentlicht, dürfen Sie dazu sehr wohl in der Lage sein. Wir haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass wir keine „Pressemitteilungen“ versenden, sondern redaktionelle Qualitätsbeiträge. Ein honoriger Internetpublizist weist darauf hin, wenn er nicht zahlen kann.
Im übrigen weisen wir darauf hin, dass die Verletzung des Urheberrechts strafbar ist. Dass die Veröffent lichung geistigen Eigentums kraft Gesetzes honorarpflichtig ist, muss Ihnen offenbar ausdrücklich gesag werden. Es gehört schon ein gehöriges Maß an Unverfroenheit dazu, sich über Monate hinweg Rechnungen und Mahnungen senden zu lassen und erst jetzt bauernschlau zu reagieren.
Natürlich können wir Ihnen unter diesen Umständen nicht weiter zuarbeiten – jeder schadet sich eben, so gut er kann.
Mit kollegialer Hochachtung
XXXXXXX

Um die Sache hoffentlich etwas abzukürzen, denn mich interessiert immernoch wo ich die Artikel veröffentlicht haben soll, werde ich in meiner Antwort etwas deutlicher.

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

ich bin also ein Schlitzohr. Interessant.
Sie haben darauf hingewiesen, das Sie Honorar erwarten, wo steht dies in Ihren Zusendungen? Außer eine Postfach-Adresse ist dort nichts zu finden. Von welcher „Zusammenarbeit“ sprechen Sie? Habe ich Sie jemals gebeten, für Schwerin-NEWS.de Artikel zu schreiben?
Und was haben Ihre Qualitätsbeiträge mit Schwerin zu tun und wo sind sie auf Schwerin-NEWS.de zu finden?
Es geht im Übrigen nicht um das zahlen können sondern um das zahlen wollen.
Verraten Sie mir einen Grund, warum ich für eine Leistung, die ich gar nicht in Anspruch nehme, ein Honorar bezahlen sollte?
Auf Ihre nicht gewünschte Zuarbeit kann ich gerne verzichten, so wird wenigstens mein Spamfilter entlastet.
Und bevor Sie weitere Rechnungen und auch eMails versenden, sollten vielleicht auch mal Ihre Anwälte einen Blick darauf werfen.
Wenn Sie der Meinung sind, das ich in Ihrem Fall gegen das Urheberrecht verstoßen habe, dann können Sie gerne Ihre Anwälte die Angelegenheit erledigen lassen. Damit es Ihre Anwälte auch nicht so schwer haben, ist meine Adresse, wie übrigens gesetzlich vorgeschrieben, in dieser eMail angefügt. Aber vielleicht weisen Ihre Anwälte ja darauf hin, das es sich um ein Bumerang handeln könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schiller

Mal schauen, wie die nächste Antwort ausfallen wird, aber ich muss nun erstmal zu einen Termin.


Durch meine vielen „Gaunereien“ habe ich ganz vergessen, die weiteren eMails einzustellen, die ich mit dem Herrn aus Eutin ausgetauscht habe.

Sehr geehrter Herr Schiller,
wenn Sie denn „nur“ ein Schlitzohr wären. Leider tummeln sich ja Gauner wie Sie im Internet massenhaft.
Jetzt versuchen Sie sich darauf hinaus zu reden, nichts veröffentlicht zu haben. Ja, Sie behaupten sogar, unsere Anschrift sei auf den Spamfilter geschaltet. Was ja wohl nicht stimmen kann, sonst wären diese Miteilungen an Sie nicht angekommen.
Wir werden jedenfalls dafür sorgen, dass sich für Ihre Machenschaften der Staatsanwalt interssidert. Und was die Pflichtangaben auf Mails angeht: Das betrifft nur handelsregisterlich eingetzragene Firmen.
Aber unsere Beiträge sind ordnungsgemäß gekennzeichnet – oder wollen Sie behaupten, eine Postfachanschrif reiche nciht aus?
Nicht einmal mehr mit kolleigaler Hochachtung

XXXXXXX

– 

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

bevor Sie mich Gauner nennen, sollten Sie vielleicht nachdenken. Auch Ihre Einschüchterungsversuche werden erfolglos bleiben, denn Ihre Drohung mit der Staatsanwaltschaft sehe ich mit Gelassenheit entgegen.
Um es nochmal deutlich zu sagen. Ich habe von Ihnen nie Artikel gewünscht noch verwendet und werde es auch in Zukunft nicht tun.
Ich gebe Ihnen allerdings nochmals die Möglichkeit, mir darzulegen, wann was und wo ich Artikel verwendet haben soll. Der Staatsanwalt möchte dies sicher auch wissen.
Noch ist Ihre eMail nicht als SPAM deklariert, die Artikel-eMails werden es allerdings, so das weitere unerwünschte Zusendungen von nicht angeforderten Qualitätsbeiträgen im SPAM-Ordner landen. Im Übrigen kann man bei Bedarf auch eMails im SPAM-Ordner lesen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schiller

– 

Sehr geehrter Herr Schiller,
Ihr jetziges Vorbringen, Sie hätten Beiträge weder eingestellt noch sonstwie verwendet, kommt auf jeden Fall zu spät und ist durchaus unglaubwürdig. Außerdem haben Sie das erst im Verlaufe des heutigen Mailverkehrs behauptet. Zu Anfang klang es anders.
Jedenfalls werden wir Strafanzeige wegen Verletzung des Urheberrechts stellen. Dann können Sie Ihre Erklärungen dem Staatsanwalt geben
Mit kollegialer Hochachtung

XXXXXXX

– 

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

natürlich können Sie gerne Strafanzeige stellen und sich lächerlich machen. Ich bin gespannt, wie der Staatsanwalt und der Richter auf Ihren Betrugsversuch reagieren wird.
Ich gehe davon aus, das Sie auch entsprechende Beweise vorlegen können, die eindeutig beweisen, das ich Ihre Inhalte widerrechtlich verwendet habe.
Was mich wundert, das Sie in den bisherigen Mails niemals auf meine Frage reagiert haben, wo ich denn Ihre Qualitätsbeiträge veröffentlicht haben soll.
Schwerin-NEWS.de hat übrigens ein Archiv, wo alle bisher auf Schwerin-NEWS.de veröffentlichten Artikel zu finden sind. Einfach oben links die Suche nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schiller

– 

Auf meine letzte Mail habe ich keine Antwort erhalten. Ich bin gespannt, ob jetzt demnächst Post von der Staatsanwaltschaft kommt, oder ob der Herr aus Eutin vielleicht dochmal seine Aufzeichnungen kontrolliert und dabei feststellt, das Schwerin-NEWS.de seine Qualitätsbeiträge wirklich nicht verwendet hat und die Rechnungen, Mahnungen und auch dieser eMail-Verkehr völlig überflüssig waren.


Ähnliche Beiträge