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Vorsicht vor der Gewerbeauskunft-Zentrale

Auch Schweriner Firmen von Abzockern angeschrieben – Eintragungsformular des Internet-Branchenverzeichnisses eigentlich gerichtlich untersagt

Dieser Tage haben auch wir von ‚web-mv – regionale Onlinedienste‘ ein Anschreiben des Internet-Branchenverzeichnisses Gewerbeauskunft-Zentrale.de erhalten. Auf dem ersten Blick vermutet man dahinter ein amtliches Schreiben. Neben der Überschrift „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ suggeriert auch das verwalterische Erscheinungsbild (inklusive verwendetes Papier) dem flüchtig Lesenden ein offizielles und seriöses Schreiben erhalten zu haben. Auf dem zweiten Blick erkennt man jedoch, dass es sich hierbei um Werbung eines Internet-Branchenverzeichnisses handelt.

Aber es ist nicht schlicht Werbung, sondern Abzocke. Denn sendet man das Formular ausgefüllt an den Absender zurück, bekommt man nicht nur einen Eintag bei dem Anbieter, nein, man verpflichtet sich zu einer Zahlung von 569,06 Europro Jahr. 569,06 Euro für die Listung von Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Verlinkung!? Wucher und Abzocke.

Und die Düsseldorfer Firma ist kein unbeschriebenes Blatt. Etliche Verbraucherzentralen, Foren und Medien warnen vor der GmbH sowie deren Geschäftsführer Sebastian Cyperski. Im April des letzten Jahres urteilte gar das Düsseldorfer Oberlandesgericht, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale gegen das wettbewerbsrechtliche Verschleierungs- und Irreführungsverbot (-§ 3 und 4 UWG) verstößt. Daraus erging ein Verbot, die bisher genutzten Vertragsformulare weiter zu versenden.

Halten tun sich die Urheber jedoch nicht an die Verurteilung. Ob Verbot oder nicht, allen Empfängern solcher Post sei nur außdrücklich geraten, darauf nicht zu reagieren. Am besten umgehend in den Altpapiercontainer damit!!!

Patrick Dettmann


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