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Privatkopierer hinter Gittern

Wer privat kopiert oder aus dem Internet lädt, wird mit einer Freiheitsstafe von bis zu drei Jahren belegt.

So oder so ähnlich können bald gerichtliche Urteile über Privatpersonen, die illegal downloaden oder CDs kopieren in der Realtität aussehen. Am 24. Oktober werde der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über eine Verschärfung des Urheberrechts entscheiden. Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren auf für private Personen seinen im Gespräch. Damit wolle man die Produktpiraterie eindämmen.

Die ersten Knastbrüder hat es bereits erwischt – zumindest virtuell. Auf wir-haben-privat-kopiert.de kann sich jeder, der bereits mit einem Fuss im Knast ist, schon einmal Gefängnisluft schnuppern.

Initiiert haben diese Kampagne Bundesverband der Verbraucherzentralen, dem Netzwerken „campact“ und „freies Wissen“ sowie von der Fairsharing-Kampagne.


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